Bundeswirtschaftsministerium will WLAN-Gesetz nachbessern

Knapp drei Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Telemediengesetzes zum Schutz der Hotspot-Anbieter vor Abmahn-Anwälten sieht das Bundeswirtschaftsministerium bereits Bedarf für Nachbesserungen.

In dem Änderungsentwurf heißt es nun: „Diensteanbieter (...) dürfen nicht verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder ihr Netz zu schließen oder zu verschlüsseln.“ Der Änderungsentwurf soll vom Ministerium nun zügig in der Bundesregierung abgestimmt werden.

Dann würde auch die lästige Registrierung mit Passwort (ich berichtete) entfallen.

Quelle: IP Insider