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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (digitale eAU) wird ab 01.01.2023 Pflicht!

Ab Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen digital von den Krankenkassen abzurufen!

Durch diese Umstellung nach den Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) sollen zukünftig ca. 308 Millionen Krankmeldungen, liebevoll auch „gelber Schein“ genannt, die bisher gedruckt und aufwendig versendet wurden, über einen digitalen Weg übermittelt werden. Wichtiges Ziel ist es einen vollständigen Bestand der Krankmeldungen bei den Krankenkassen sicherzustellen, da das in der Vergangenheit nicht der Fall war.

Mit dem neuen Modul timeCard 10 eAU als Ergänzung unserer timeCard 10 Zeiterfassung rufen Sie automatisiert elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (eAU) Ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter bei den zuständigen Krankenkassen ab. 

Ohne lästige Umwege über Ihren Steuerberater erhalten Sie zeitnah Rückmeldung zu den gemeldeten Arbeitsunfähigkeiten und das in Ihrem täglich genutzten System. 

Ebenfalls können Sie Arbeitsunfähigkeiten ihrer privat versicherten Arbeitnehmer manuell verwalten und hinterlegen. Mit individuellen Einstellungen, z.B. wann eine Krankmeldung vorliegen muss, können Sie die automatischen Abfragen individuell gestalten.

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