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Bundesarbeitsgericht: Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland Pflicht!

Die Richter schaffen Fakten: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten der Beschäftigten systematisch erfassen. Das dürfte sich auch auf die Vertrauensarbeitszeit und das Homeoffice auswirken.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat entschieden: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten am Dienstag mit dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

So hatte der EuGH bereits im Mai 2019 entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann. Nur so könnten die Rechte aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie umgesetzt werden, also die wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten.

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