Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

IT-Sicherheit steht bei GEMAKOM® an erster Stelle! Daher arbeiten wir täglich daran, die digitale Welt von morgen sicherer zu gestalten. Ein wesentlicher Bestandteil in diesem Bereich wird das NIS-2 UmsuCG Gesetz, welches im Oktober 2024 in Kraft tritt. Die von der Europäischen Union ausgehende NIS-2 Richtlinie (Network and Information Systems Directive 2) dient dazu, die Wirtschaft gegenüber Cyberbedrohungen zu schützen, indem man den Stand der Technik als Kern-Anforderung für umfangreichen Schutz von Unternehmen deklariert.

NIS-2 ist eine EU-Richtlinie und steht für „Network and Information Systems Directive 2"


Am 27.12.2022 wurde die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) im Amtsblatt L333 der Europäischen Union veröffentlicht.. Die Mitgliedsstaaten haben bis Oktober 2024 Zeit, NIS-2 in nationales Recht umzusetzen, und Unternehmen und Organisationen müssen diese neuen Vorschriften dann rechtlich verbindlich einhalten. Der Referentenentwurf des NIS-2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) vom 23. April 2023 zielt darauf ab, die durch NIS-2 festgelegten Anforderungen in der Bundesverwaltung umzusetzen und die Cybersicherheit zu stärken.

Die NIS-2-Richtlinie zielt auf ein besseres gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU ab darauf ab und fokussiert sich dabei vor allem auf kritischen Wirtschafts-Sektoren. Die GEMAKOM® bietet Ihnen hierbei als führendes Unternehmen im Bereich IT-Sicherheit, eine umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen zur erfolgreichen Implementierung der NIS-2-Richtlinie.

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Betroffene Sektoren

  • Energie: Elektrizitäts- und Gasversorgung sowie Ölproduktion und -transport.
  • Transport: Luftfahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Schifffahrt und öffentlicher Nahverkehr.

  • Bankenwesen: Kreditinstitute und Finanzinfrastruktur.

  • Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere Gesundheitsdienste.

  • Trinkwasser & Abwasser: Trinkwasserversorgung und -verteilung.

  • Digitale Infrastruktur: Internetknotenpunkte, Domain Name System (DNS) und Rechenzentren.

  • Öffentliche Verwaltung: Staatliche und kommunale Behörden.

  • Weltraum: Unternehmen, welche Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten

  • Chemie: Handel und Produktion von chemischen Stoffen

  • Verarbeitendes Gewerbe: Herstellung von industriellen Produkten nach NACE
    (NACE = statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der EU)

  • Forschung: Forschung für kommerzielle Zwecke

  • Entsorgung: Siedlungsabfallentsorgung

  • Lebensmittel: Versorgung und Handel mit Lebensmittel

Umsetzungspflichten

Unternehmen und Organisationen in diesen Sektoren sind verpflichtet, spezifische Anforderungen zu erfüllen, um die Anforderungen der NIS-2 Richtlinie zu erfüllen:

  • Risikomanagement: Entwicklung und Implementierung von Verfahren zum Management von Cyberrisiken, einschließlich der Identifikation, Bewertung und Minderung von Risiken.

  • Vorfallmanagement: Einrichtung von Systemen zur Erkennung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen sowie zur Meldung von Vorfällen an die zuständigen Behörden.

  • Betriebliche Kontinuität: Maßnahmen zur Sicherstellung der Geschäftskontinuität und Wiederherstellung im Falle eines Cybervorfalls.

  • Sicherheitsbewusstsein und Schulung: Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter in den Bereichen Cybersicherheit und Datenschutz.

  • Lieferketten-Sicherheit: Überprüfung und Sicherstellung der Sicherheit von Drittanbietern und Lieferanten.

Unsere Beratungsleistungen

  • GEMAKOM® NIS-2 Quick-Check: Wir prüfen innerhalb von Minuten, ob Sie möglicherweise von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind

  • Analyse und Bewertung: Wir führen eine detaillierte Analyse Ihrer bestehenden IT-Infrastruktur durch und identifizieren potenzielle Schwachstellen und Risiken.

  • Strategieentwicklung: Basierend auf den Ergebnissen unserer Analyse entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie zur Einhaltung der NIS-2 Richtlinie.

  • Umsetzungsbegleitung: Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und stellen sicher, dass alle Anforderungen der NIS-2-Richtlinie erfüllt werden.

  • Schulungen und Workshops: Wir bieten spezielle Workshops an, um Ihre Mitarbeiter für die Herausforderungen der NIS-2-Richtlinie zu sensibilisieren und entsprechend zu schulen.

Unsere Lösungen

Neben unserer umfassenden Beratung bieten wir auch spezialisierte Lösungen, die perfekt auf die Anforderungen der NIS-2 Richtlinie abgestimmt sind:

  • Cyber-Security Lösungen: Unsere fortschrittlichen Sicherheitslösungen schützen Ihre Netzwerke und Informationssysteme vor Cyberangriffen und gewährleisten die Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten.

  • Monitoring und Incident-Response: Mit unseren Monitoring-Lösungen behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre IT-Infrastruktur. Im Falle eines Sicherheitsvorfalls unterstützen wir Sie schnell und effizient mit unseren Incident-Response-Diensten.

  • Compliance-Tools: Unsere Compliance-Tools helfen Ihnen dabei, die Einhaltung der NIS-2 Richtlinie kontinuierlich zu überwachen und zu dokumentieren.

  • Managed Services: Unsere Managed Services bieten Ihnen einen umfassenden Schutz rund um die Uhr, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir uns um die Sicherheit Ihrer IT-Systeme kümmern.

Warum GEMAKOM®?

GEMAKOM® steht für Kompetenz, Zuverlässigkeit und Innovation. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem tiefgehenden Fachwissen im Bereich IT-Sicherheit sind wir der ideale Partner für die Einführung der NIS-2-Richtlinie in Ihrem Unternehmen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie Ihr Unternehmen nachhaltig ab.

Sie haben weitere [Fragen] zur Umsetzung der NIS-2 Richtlinie? Dann sprechen Sie uns an, unsere Experten helfen Ihnen gerne!

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GEMAKOM® GmbH