GEMAKOM® GmbH
Görlitzer Weg 1
68775 Ketsch
IT-Sicherheit steht bei GEMAKOM® an erster Stelle! Daher arbeiten wir täglich daran, die digitale Welt von morgen sicherer zu gestalten. Ein wesentlicher Bestandteil in diesem Bereich wird das NIS-2 UmsuCG Gesetz, welches im Oktober 2024 in Kraft tritt. Die von der Europäischen Union ausgehende NIS-2 Richtlinie (Network and Information Systems Directive 2) dient dazu, die Wirtschaft gegenüber Cyberbedrohungen zu schützen, indem man den Stand der Technik als Kern-Anforderung für umfangreichen Schutz von Unternehmen deklariert.
Am 27.12.2022 wurde die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) im Amtsblatt L333 der Europäischen Union veröffentlicht.. Die Mitgliedsstaaten haben bis Oktober 2024 Zeit, NIS-2 in nationales Recht umzusetzen, und Unternehmen und Organisationen müssen diese neuen Vorschriften dann rechtlich verbindlich einhalten. Der Referentenentwurf des NIS-2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) vom 23. April 2023 zielt darauf ab, die durch NIS-2 festgelegten Anforderungen in der Bundesverwaltung umzusetzen und die Cybersicherheit zu stärken.
Die NIS-2-Richtlinie zielt auf ein besseres gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU ab darauf ab und fokussiert sich dabei vor allem auf kritischen Wirtschafts-Sektoren. Die GEMAKOM® bietet Ihnen hierbei als führendes Unternehmen im Bereich IT-Sicherheit, eine umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen zur erfolgreichen Implementierung der NIS-2-Richtlinie.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Gerne erörtern wir in einem ersten Gespräch, ob Ihr Unternehmen überhaupt von der NIS-2-Richtlinie betroffen sein könnte und wie wir Sie unterstützen können.
Transport: Luftfahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Schifffahrt und öffentlicher Nahverkehr.
Bankenwesen: Kreditinstitute und Finanzinfrastruktur.
Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere Gesundheitsdienste.
Trinkwasser & Abwasser: Trinkwasserversorgung und -verteilung.
Digitale Infrastruktur: Internetknotenpunkte, Domain Name System (DNS) und Rechenzentren.
Öffentliche Verwaltung: Staatliche und kommunale Behörden.
Weltraum: Unternehmen, welche Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten
Chemie: Handel und Produktion von chemischen Stoffen
Verarbeitendes Gewerbe: Herstellung von industriellen Produkten nach NACE
(NACE = statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der EU)
Forschung: Forschung für kommerzielle Zwecke
Entsorgung: Siedlungsabfallentsorgung
Lebensmittel: Versorgung und Handel mit Lebensmittel
Unternehmen und Organisationen in diesen Sektoren sind verpflichtet, spezifische Anforderungen zu erfüllen, um die Anforderungen der NIS-2 Richtlinie zu erfüllen:
Risikomanagement: Entwicklung und Implementierung von Verfahren zum Management von Cyberrisiken, einschließlich der Identifikation, Bewertung und Minderung von Risiken.
Vorfallmanagement: Einrichtung von Systemen zur Erkennung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen sowie zur Meldung von Vorfällen an die zuständigen Behörden.
Betriebliche Kontinuität: Maßnahmen zur Sicherstellung der Geschäftskontinuität und Wiederherstellung im Falle eines Cybervorfalls.
Sicherheitsbewusstsein und Schulung: Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter in den Bereichen Cybersicherheit und Datenschutz.
Lieferketten-Sicherheit: Überprüfung und Sicherstellung der Sicherheit von Drittanbietern und Lieferanten.
GEMAKOM® NIS-2 Quick-Check: Wir prüfen innerhalb von Minuten, ob Sie möglicherweise von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind
Analyse und Bewertung: Wir führen eine detaillierte Analyse Ihrer bestehenden IT-Infrastruktur durch und identifizieren potenzielle Schwachstellen und Risiken.
Strategieentwicklung: Basierend auf den Ergebnissen unserer Analyse entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie zur Einhaltung der NIS-2 Richtlinie.
Umsetzungsbegleitung: Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und stellen sicher, dass alle Anforderungen der NIS-2-Richtlinie erfüllt werden.
Schulungen und Workshops: Wir bieten spezielle Workshops an, um Ihre Mitarbeiter für die Herausforderungen der NIS-2-Richtlinie zu sensibilisieren und entsprechend zu schulen.
Neben unserer umfassenden Beratung bieten wir auch spezialisierte Lösungen, die perfekt auf die Anforderungen der NIS-2 Richtlinie abgestimmt sind:
Cyber-Security Lösungen: Unsere fortschrittlichen Sicherheitslösungen schützen Ihre Netzwerke und Informationssysteme vor Cyberangriffen und gewährleisten die Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten.
Monitoring und Incident-Response: Mit unseren Monitoring-Lösungen behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre IT-Infrastruktur. Im Falle eines Sicherheitsvorfalls unterstützen wir Sie schnell und effizient mit unseren Incident-Response-Diensten.
Compliance-Tools: Unsere Compliance-Tools helfen Ihnen dabei, die Einhaltung der NIS-2 Richtlinie kontinuierlich zu überwachen und zu dokumentieren.
Managed Services: Unsere Managed Services bieten Ihnen einen umfassenden Schutz rund um die Uhr, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir uns um die Sicherheit Ihrer IT-Systeme kümmern.
GEMAKOM® steht für Kompetenz, Zuverlässigkeit und Innovation. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem tiefgehenden Fachwissen im Bereich IT-Sicherheit sind wir der ideale Partner für die Einführung der NIS-2-Richtlinie in Ihrem Unternehmen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie Ihr Unternehmen nachhaltig ab.
Sie haben weitere [Fragen] zur Umsetzung der NIS-2 Richtlinie? Dann sprechen Sie uns an, unsere Experten helfen Ihnen gerne!