Gesetzgeber weitet Cybersecurity-Vorschriften aus.
Seit Beginn des Ukraine-Kriegs zeigen sich verstärkt Hackeraktivitäten, die politisch motiviert sind und Staaten destabilisieren sollen. Gerade kritische Infrastrukturen (Kritis) sind immer häufiger von gezielten Cyberangriffen betroffen. Das Bundesamt in der Informationstechnik (BSI) bewertet die Lage als so angespannt wie noch nie.
Die veränderte Bedrohungssituation hat auch der Gesetzgeber erkannt und greift verstärkt ein. Derzeit plant das Innenministerium ein Kritis-Dachgesetz, das der EU-CER-Richtlinie vorgreifen soll. Mehr Unternehmen müssen sich bald auf strengere Regularien einstellen und in puncto IT-Sicherheit nachrüsten. Indessen kämpfen viele derzeit noch damit, die Vorgaben des aktuellen IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SIG) 2.0 umzusetzen. Ab Mai 2023 sind zum Beispiel Systeme zur Angriffserkennung vorgeschrieben. Außerdem gelten seit Januar 2022 strengere Meldepflichten bei Störungen und es drohen schärfere Sanktionen.
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